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Fuß/Sprunggelenk

Arthrose der Großzehe

(Hallux rigidus)

Wie an Knie oder Hüfte kann es auch im Grundgelenk der Großzehe zu einer Abnutzung der Knorpelschichten und damit zu einer Arthrose kommen. In deren Folge kommt es zu Schmerzen und im Endstadium zu einer Versteifung des Großzehengrundgelenkes. Medizinisch wird die Erkrankung als Hallux rigidus bezeichnet, die sich in aller Regel langsam über Jahre entwickelt. Männer sind häufiger betroffen als Frauen.

Die Entwicklung einer Arthrose im Großzehengrundgelenk scheint familiär gehäuft aufzutreten. Aber auch Verletzungen des Gelenks können Knorpelschäden verursachen und damit eine langsam fortschreitende Arthrose auslösen. Darüber hinaus gibt es entzündliche Ursachen, wie zum Beispiel Gicht oder rheumatoide Arthritis, die zu einem Hallux rigidus führen. Auch bei Patienten, die aufgrund von Fehlbelastungen des Großzehengrundgelenks unter einem Hallux valgus leiden, entsteht oft zusätzlich eine fortschreitende Arthrose.

Durch den zunehmenden Gelenkverschleiß lagert sich zusätzliches Knochenmaterial um das Gelenk an. Das führt zu einer Abnahme der Beweglichkeit und zu Schmerzen im Gelenk. Im Endstadium der Erkrankung ist das Gelenk vollständig steif. Zunächst aber führt der Verschleiß im Großzehengrundgelenk zu einer meist schmerzhaften Einschränkung der Beweglichkeit. Anfangs kann die Großzehe noch ausreichend gebeugt werden. Die für den Abrollvorgang des Fußes beim Gehen erheblich wichtigere Streckfähigkeit aber verringert sich immer mehr. Das kann dazu führen, dass im schlimmsten Fall die Großzehe im Grundgelenk in einer Beugestellung versteift. Durch die Schmerzen beim Abrollen können die Betroffenen schließlich längere Gehstrecken nicht mehr bewältigen. Zudem führen die Schmerzen zu einem Schongang oder auch zu einem Schonhinken. Um Schmerzen beim Gehen zu vermeiden, rollen die Betroffenen häufig über die Fußaußenkante ab. Das Großzehengrundgelenk ist außerdem häufig verdickt, teilweise gerötet und überwärmt und schmerzt bei Druck auf das Gelenk.

Falls eine Grunderkrankung, z.B. eine Gicht Ursache der Arthrose ist, sollte diese zunächst behandelt werden. Ziel der konservativen, also nichtoperativen Behandlung ist die Entlastung des Großzehengrundgelenks beim schmerzhaften Abrollvorgang. Der Orthopädietechniker arbeitet dazu die Schuhe der Betroffenen mit einer sogenannten Schuhzurichtung um. Die Schuhsohle wird versteift, kombiniert mit einer Abrollhilfe im Vorfußbereich. So rollt der Fuß über den Schuh ab und nicht mehr über die Großzehe.

Reicht die konservative Behandlung für schmerzfreies Gehen nicht mehr aus und ist damit die Lebensqualität eingeschränkt, bieten wir geeignete Operationsalternativen zur Therapie des Hallux rigidus, die wieder ein normales, schmerzfreies Gehen ermöglichen.

Arthroskopie
Im Anfangsstadium der Erkrankung können unsere Fußchirurgen mit einer minimalinvasiven Arthroskopie des Großzehengrundgelenks die entzündlich veränderte Gelenkinnenhaut, kleine Knorpel- oder Knochenfragmente (freie Gelenkkörper) entfernen und die Knorpelsituation des Gelenks beurteilen. Bei dem ambulant durchgeführten, schonenden Eingriff wird das Gelenk nicht geöffnet, sondern über einen kleinen, nur fünf Millimeter messenden Hautschnitt eine Kamera und über einen weiteren kleinen Schnitt verschiedene Instrumente in das Gelenk eingeführt. Der Vorteil gegenüber einer offenen Operation ist, dass mit einer Arthroskopie Vernarbungen vermieden werden, die wiederum Bewegungseinschränkungen und Beschwerden verursachen können.

Cheilektomie
Hat sich durch die Arthrose am Gelenk bereits zusätzlicher Knochen aufgebaut, ist die Beweglichkeit des Großzehengrundgelenkes eingeschränkt. In diesem Fall tragen wir die störenden Knochenanbauten im Rahmen einer sogenannten Cheilektomie ab. Begleitend wird auch die entzündlich veränderte Gelenksschleimhaut entfernt und eine Mobilisation des Gelenks durchgeführt. Neben der Schmerzreduktion wird so ein vergrößerter Bewegungsumfang im Gelenk bei verminderter Schwellneigung erreicht.

Versteifung (Arthrodese)
Bei ausgeprägter Arthrose, nahezu kompletter Zerstörung des Großzehengrundgelenks und entsprechenden Beschwerden führen wir eine Versteifungsoperation durch. Ziel dieses Eingriffs ist es, das schmerzende Gelenk „auszuschalten“. Dabei können wir die Stellung der Großzehe, in der fixiert wird, in alle Richtungen frei wählen. Anschließend wird die gewünschte Stellung mit zwei gekreuzt eingebrachten Doppelgewindeschrauben fixiert. Je nach Knochenqualität verwenden wir zusätzlich eine winkelstabile Platte. Ein späteres Entfernen dieser Implantate ist in der Regel nicht notwendig. Für diesen Eingriff ist ein kurzer stationärer Aufenthalt für in der Regel zwei Nächte erforderlich. 

Bei allen operativen Therapien des Hallux rigidus beginnen wir postoperativ mit Lymphdrainage, abschwellende Maßnahmen und einer Thromboseprophylaxe sowie – sofern das Gelenk nicht versteift wurde – mit einer frühzeitigen Physiotherapie zur Mobilisation des Großzehengrundgelenks. Die Fäden können nach 14 bis 17 Tagen entfernt werden. Nach einer Versteifungsoperation muss zusätzlich für etwa sechs Wochen ein Vorfußentlastungsschuh getragen werden, mit dem ein schrittweiser Belastungsaufbau möglich ist. Zudem wird das Operationsergebnis gleich nach dem Eingriff und erneut nach sechs Wochen mit einer Röntgenuntersuchung kontrolliert.

Fragen zum Hallux rigidus

Die Behandlung des Hallux rigidus ist eine Kassenleistung, die von den gesetzlichen und den privaten Krankenkassen in vollem Umfang übernommen wird.

Nein, nachdem die Operation vollständig abgeheilt ist, können Sie wieder wie gewohnt normale Schuhe tragen.

Bewegung wirkt sich auch bei einer beginnenden Arthrose des Großzehgelenks positiv aus und kann ein Fortschreiten der Erkrankung verhindern. Wurde das Gelenk versteift, steht sportlicher Betätigung nichts im Weg.

Ja, das ist kein Problem, wenn nach etwa sechs Wochen die volle Belastbarkeit wieder hergestellt ist. Die Versteifung werden Sie beim Laufen nicht wesentlich bemerken.

Nein, in den allermeisten Fällen spüren Sie das eingesetzte Material überhaupt nicht. Deshalb kann es in den allermeisten Fällen an den Zehenknochen verbleiben und muss nicht in einer erneuten Operation entfernt werden. Nach einiger Zeit verwachsen die Metallteile zudem mit den Knochen.

Wir verwenden ausschließlich Material aus hochwertigem Titan, das von den meisten Patienten sehr gut vertragen wird und keinerlei Problem bereitet. Einige wenige Patienten mit einer besonders ausgeprägten Allergieneigung können auch auf das Titanmaterial reagieren. In diesen Fällen stehen uns spezielle, besonders antiallergische Materialen zur Verfügung.

Fuß
Dr. med.
Ulf Bertram

Fuß- und Sprunggelenkchirurgie
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